Das Beschwerde- und Einspruchsverfahren
Der Beschwerdeführer erhält eine Eingangsbestätigung. Die zuständige Abteilung bearbeitet die Beschwerden und Einsprüche und informiert den Beschwerdeführer ggf. über Zwischenstände.
Nach entsprechender Bearbeitung der Beschwerde bzw. des Einspruchs erhält der Beschwerdeführer eine abschließende Antwort.
Beschwerden und Einsprüche können über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail an beschwerde@dmsz.de eingereicht werden.
Wir sind montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Sie erreichbar.